Aktuelle Angebote aus der Region
Auf dieser Seite finden Sie übersichtlich aktuelle Angebote von Händlern und Firmen aus der Region. Eine ausführliche Vorstellung der Geschäfte und Firmen in Bild und Text mit ihrer Adresse, einer Sortiments-Übersicht und den Öffnungszeiten können Sie durch Anklicken der Firmennamen abrufen.
30. - 05.02.2012
(05. Woche)
Kuchem GmbH
Kanal-Inspektion, Kanalreinigung, Kanalsanierung, Städtereinigung
Kleinscheider Straße 2
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Ortsteil Schöneshof
Vorschriften für Kanalhausanschlüsse
Seit dem 01.01.2008 gelten für Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen neue Bestimmungen. Im § 61a des Landeswassergesetzes (LWG) werden Hauseigentümer aufgefordert, die Dichtheit aller erdverlegten Schmutzwasserleitungen, in einigen Fällen auch der Regenwasserleitungen, nachzuweisen.
Für diesen Nachweis ist eine Frist bis spätestens 2015 im Gesetz festgelegt, sofern diese Frist nicht durch Aufforderung der jeweiligen Kommune verkürzt worden ist.
Hintergrund ist die hohe Belastung der Umwelt durch Versickerung von Abwässern aus defekten Kanälen. Hierbei handelt es sich um insbesondere um die Abwasser- und Mischwasserkanäle von häuslichen Abflüssen bis zur Grundstücksgrenze bzw. in das kommunale Rohrsystem.
Für Neubauten gehört eine solche Dichtheitsprüfung zur Abnahme des Kanalanschlusses. Jeder Bauherr sollte darauf achten, dass vor der Abnahme des Kanalsystems eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wird.
Dringlich ist die Prüfung in den Fällen, in denen ein Haus in einer Wasserschutzzone liegt und vor 1965 erbaut wurde. Hier war die Dichtheit gemäß § 45 Landesbauordnung NRW (LBO) bereits bis Ende 2005 nachzuweisen. Die geforderte Dichtheitsprüfung ist in Abständen von 20 Jahren zu wiederholen. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns gerne unter 02247 / 91 91-0 an.
Schematische Darstellung der Kanal-Inspektion über einen PrüfschachtDichtigkeitsprüfung Einfamilienhaus einschließlich aller notwendigen Arbeiten wie Reinigung, TV-Untersuchung, Übersichtskizze zum Entwässerungs- System :
120,- € / Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer
Die An- und Abfahrt-Berechnung erfolgt pauschal in Abhängigkeit vom Wohnort. In aller Regel wird für ein Einfamilienhaus ein Aufwand von 2 bis 3 Stunden benötigt. Der Zugang zum Kanal muss durch eine Revisionsöffnung gegeben sein.
Gehölz- und Baumschnitt
