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25.10.2020 - Gesundheit:
Leichter Anstieg der 'COVID-19'-Fälle in der Gemeinde
Leicht erhöht hat sich die Anzahl nach Test bestätigter "COVID-19"-Fälle im Gemeindegebiet, mit Stand von Samstagnachmittag sind es nun 42 seit Beginn der Pandemie im März (plus 2 gegenüber dem Vortag), auch die Zahl der Akutfälle stieg geringfügig auf nun sechs (plus 1) an.
Die 7-Tages-Inzidenzzahl für den Rhein-Sieg-Kreis zeigt sich in den letzten Tagen nur wenig verändert (65,6 - 59,1 - 69,6 - aktuell 67,1). Für eine Aufhebung der Ausweisung als Gefährdungsstufe 2 wäre ein Absinken unter den Wert von 50 für die Dauer von sieben aufeinanderfolgenden Tagen notwendig. - Im Kreisgebiet erhöhte sich die Gesamtzahl der bestätigten Infektionsfälle Stand Samstag auf 3.234 (plus 72), die der Akutfälle auf 562 (plus 31). (cs)
25.10.2020 - Vermischtes:
Letztmalige Rückstellung auf die Normalzeit / Winterzeit ?
In der vergangenen Nacht endete die diesjährige Sommerzeit, die Uhren wurden um eine Stunde zurückgestellt. Somit ist es fortan morgens eine Stunde früher hell, abends aber eine Stunde früher dunkler.
Dabei ist es immer noch unklar, ob die Planung beibehalten wird, daß es im kommenden Jahr (Sommerzeit ab 28. März) zum letzten Mal zu einer Umstellung kommen wird. Bei einer EU-weiten Umfrage im Sommer 2018 hatte sich eine Mehrheit der Teilnehmer/innen für eine Abschaffung der Zeitumstellung ausgesprochen. Für diesen Fall wurde eine dauerhafte Gültigkeit der Sommerzeit präferiert, die den Belangen von Handel und Gastwirtschaft sowie dem Freizeitverhalten der Bevölkerung durch die längere Helligkeit am Abend am ehesten gerecht wird.
Probleme gibt es bei der gewünschten EU-weiten Abstimmung einer Neuregelung. Da sich die einheitliche Zeitzone aus logistischen und wirtschaftlichen Gründen vom westspanischen Galicien bis ins ostpolnische Lublin und damit über das Gebiet von vier Zeitzonen der Erde erstreckt, sind die Interessen und Probleme bezüglich der Tageshelligkeit an den Rändern des Geltungsbereichs sehr verschieden. Ob das Thema in Zeiten der Pandemie-Bekämpfung den Stellenwert genießt, um zu einer baldigen Einigung zu führen, ist fraglich. (cs)
23.10.2020 - Gesundheit:
Sachstand zum Infektionsgeschehen in Gemeinde und Kreis
Am Donnerstag und Freitag hat sich die Zahl der (nach Test bestätigten) Infektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus in Much um nur einen Fall auf nun 40 erhöht, die offiziell nicht bewertete 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) stagniert bei 27,7. Aufgrund weiterer Genesungen verringerte sich die Zahl der Akutfälle auf derzeit fünf.
Betrachtet man den gesamten Rhein-Sieg-Kreis, ist der Inzidenzwert dagegen gesunken, liegt mit 59,1 aber immer noch über dem Schwellenwert 50 der "Gefährdungsstufe 2". In den letzten beiden Tagen wurden 211 Neuinfektionen registriert, womit die Gesamtzahl seit März auf 3.162 anstieg. 531 davon werden derzeit als Akutfälle geführt, 1.980 Menschen befinden sich in Quarantäne beziehungsweise "häuslicher Absonderung". (cs)
Nachtrag vom 24.10.2020 : Der 7-Tages-Inzidenzwert für das Kreisgebiet ist mit Datenstand 0 Uhr auf 69,6 angestiegen. - Ob für die kommunale Ebene über das Wochenende aktuelle Zahlen veröffentlicht werden, ist unsicher, Dies wurde in der Vergangenheit unterschiedlich gehandhabt.
22.10.2020 - Polizeimeldungen:
Polizei bittet um Mithilfe zur Verhinderung von Einbrüchen
Eine Information der Kreispolizeibehörde : Die dunkle Jahreszeit ist angebrochen, das bedeutet, die Saison für Wohnungseinbrecher geht wieder los. Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist, rechnen wir verstärkt mit Einbrüchen im Winterhalbjahr. Dagegen will die Polizei Rhein-Sieg mit verschiedenen Maßnahmen vorgehen. In den nächsten Tagen und Wochen werden wir mit Großkontrollen an den Ausfallstraßen die mutmaßlichen Reisewege der Täter überwachen.
Das ist jedoch nicht genug, um den Einbrechern das Handwerk zu legen. Die Polizei ist dabei auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir brauchen nach wie vor noch mehr Hinweise über verdächtige Wahrnehmungen. Melden Sie es uns, wenn Ihnen in der Nachbarschaft etwas merkwürdig erscheint. Haben Sie keine Scheu, den Polizeiruf 110 zu wählen ! Ohne diese Meldungen ist erfolgreiche Polizeiarbeit bei der Bekämpfung von Einbrechern und insbesondere eine Festnahme auf frischer Tat schwer möglich. Dazu nochmals der wichtige Hinweis : Einbrecher sind häufig auch am Tage aktiv.
22.10.2020 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
Steigende Infektionszahlen im Kreis, Gemeinde stagniert
Die 7-Tage-Inzidenz bezüglich der Infektionslage zum Corona-Virus "SARS-CoV-2" im Rhein-Sieg-Kreis ist mit Stand 0 Uhr weiter gestiegen. Der Wert, nach dem der Kreis seit gestern als "Risikogebiet" gilt, liegt nun bei 65,6. Mit 2.951 Fällen nach Test bestätigter Infektionen seit Beginn der Pandemie (plus 83 zum Vortag) waren bislang knapp 0,5 Prozent der Bevölkerung an "COVID-19" erkrankt. Das Spektrum reicht von symptomlosen Verläufen bis hin zu 58 Todesfällen, die in Verbindung mit der Infektion zu beklagen waren. Derzeit werden in den 19 Kommunen des Kreises 407 Fälle als akut geführt, 1.972 Betroffene und Kontaktpersonen befinden sich aktuell in "häuslicher Absonderung".
Bezogen auf Much gab es seit dem Vortag keine weitere Steigerung (mit nun 39 Fällen wurde die Zahl nach unten korrigiert), die Zahl der Akutfälle sank um zwei auf aktuell sechs Fälle (Stand Vortag, 16 Uhr). Berechnet man die (rechtlich nicht maßgebliche) Inzidenzrate nur des Gemeindegebietes, liegt diese mit 27,8 bei weniger als der Hälfte des Kreis-Durchschnitts. Die Einschränkungen der Warnstufe 2 (siehe dazu Meldung vom Vortag) gelten für die Gemeinde Much (wie für fünf weitere kreisangehörige Kommunen) nicht, weil keine hohen Infektionswerte vorliegen und sich das Ausbruchsgeschehen hier "klar abgrenzen lässt". (cs)
22.10.2020 - Kreisverwaltung, Tiere, Natur, Technik:
So wird der Garten 'igelfit' mit geeigneten Winterquartieren
Eine Information des Umweltamtes des Rhein-Sieg-Kreises : Derzeit sieht man an vielen Orten Igel umherstreifen. Dabei sind sie nun auch tagsüber auf der Suche nach Würmern, Asseln, Raupen, Käfern, Schnecken und anderen Insekten. Denn sie bereiten sich auf ihren Winterschlaf vor und fressen sich einen ordentlichen Winterspeck an. Wer seinen Garten jetzt winterfit macht, der sollte dabei auch an die kleinen stacheligen Wildtiere denken. Denn sie sind nun auf ihrer Jagd nach Nahrung und Suche nach einem Winterquartier vermehrt in Gärten und Parks unterwegs.
Bereits Anfang Oktober verschwinden die Männchen je nach Witterung im Winterquartier. Die Weibchen folgen ihnen einige Wochen später mit dem Nachwuchs. Igel sind die einzigen Winterschläfer unter den Insektenfressern. In einem wetterfesten, gut wärmeisolierten kugelförmigen Nest können Igel bis zu fünf Monate die nahrungsarme kalte Jahreszeit verschlafen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Unterschlupf kann man den Tieren helfen. Unter liegengelassenen Laub- und Reisighaufen finden Igel und auch andere Kleintiere wichtigen Schutz. Teiche oder Pools können dagegen zur Todesfalle werden. Igel können zwar gut schwimmen, durch ihre kurzen Beine sind ihre Möglichkeiten zu klettern jedoch beschränkt. Teiche mit flachen Ufern oder abgedeckte Pools retten die Tiere vor dem Ertrinken.
"Die Hauptfeinde des unter strengem Artenschutz stehenden Igels sind heutzutage leider wir Menschen", sagt der Leiter des Umweltamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Rainer Kötterheinrich. "Wir können die Tiere aber unterstützen. So kann man Holzstapel mit ausreichend Hohlraum zu Igelverstecken machen. Auch Schlupflöcher in Gartenzäunen sind hilfreich." Auf keinen Fall sollte man Laub- oder Reisighaufen abbrennen. Auch beim Umgraben von Kompost ist es sinnvoll, aus Rücksicht auf mögliche Bewohner besonders vorsichtig vorzugehen. Kellerschächte oder Gruben sollten regelmäßig auf hineingefallene Igel kontrolliert und am besten abgedeckt werden.
Und noch eine weitere Gefahr lauert für die Stacheltiere in den heimischen Gärten : Dort sind in der Dämmerung oder nachts immer mehr Mähroboter auf der Wiese unterwegs und verletzen dabei nicht nur Igel schwer oder sogar tödlich. "Bitte lassen Sie die automatischen Rasenmäher nur tagsüber fahren, damit die Tiere sie sehen und ihnen ausweichen können", appelliert Rainer Kötterheinrich. Fragen rund um Igel beantworten die Fachleute am Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises gerne unter Telefon 02241 / 132200.
22.10.2020 - Verkehr, Polizeimeldungen:
Motorradfahrerin rutschte in Kurve in den Gegenverkehr

Die Kurve der Landesstraße 312 zwischen den Weilern Bech und Zeche Aachen ist nahezu regelmäßig Schauplatz von Verkehrsunfällen. Am gestrigen Nachmittag gegen 17 Uhr ging es verhältnismäßig glimpflich aus, als eine Motorradfahrerin, die die Strecke vom Homburger Bröltal in Richtung Marienfeld befuhr, hier verunglückte. In der aus ihrer Sicht scharfen Rechtskurve stürzte ihre Yamaha auf regennasser Fahrbahn auf die Seite und rutschte auf die Gegenspur. Dort traf die Maschine einen entgegenkommenden 'Opel Corsa'.
Die Zweiradfahrerin aus Overath trug leichte Verletzungen davon und wurde vom Rettungsdienst zur voraussichtlich nur ambulanten Behandlung zu einem Krankenhaus gebracht. Die beiden Insassen des PKW blieben unverletzt. Aufgrund der entstandenen Schäden mußten beide Fahrzeuge abtransportiert werden. Hierfür wurde die L 312 an der Unfallstelle kurzzeitig komplett gesperrt. (cs)
21.10.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Recht:
Coronavirus-Gefährdungsstufe 2 im Kreisgebiet ausgerufen

Eine Information der Kreisverwaltung : Heute (21.10.) hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. "Im Gegensatz zur gestrigen Feststellung der Gefährdungsstufe 1 betreffen die weitergehenden Einschränkungen nur die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, die aktuell hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchs-Geschehen nicht klar abgrenzen lässt", erklärt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven. Dazu gehören Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Ruppichteroth, Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf.
"Für diese Städte und Gemeinden gelten ab Mitternacht alle Regelungen, die die Corona-Schutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 50 vorsieht", so Kreisdirektorin Svenja Udelhoven weiter. "Das bedeutet, dass an Festen höchstens zehn Personen teilnehmen, im öffentlichen Raum maximal fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen dürfen und zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens keine gastronomischen Einrichtungen betrieben werden dürfen."
Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügungen ist die seit dem Wochenende gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise formell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 beziehungsweise 2 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit (LZG) über dem Wert von 35 beziehungsweise 50 liegt und das Infektions-Geschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen oder ähnliches zurückzuführen und einzugrenzen ist.
Gestern hatte der Rhein-Sieg-Kreis nach Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35 die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 21.10., 0 Uhr) bei 55,9 und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Feststellung der Gefährdungsstufe 2. Der Rhein-Sieg-Kreis ist damit verpflichtet, die Gefährdungsstufe 2 heute festzustellen.
Die 7-Tages-Inzidenz bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.
Anders als Städte und Gemeinden, die auf Basis des § 16 Corona-Schutzverordnung individuelle Schutzmaßnahmen anordnen können, ist Voraussetzung für Allgemeinverfügungen auf Kreisebene der Tatbestand des § 15a Corona-Schutzverordnung, der bestimmt, dass die 7-Tages-Inzidenz nach den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit den Wert von 35 beziehungsweise 50 überschreiten muss. Die dann maßgeblichen Schutzmaßnahmen ergeben sich unmittelbar aus der Corona-Schutzverordnung (§ 15a Absatz 3 beziehungsweise 4).
Die Feststellungen der Gefährdungsstufen 1 und 2 können erst aufgehoben werden, wenn die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Allgemeinverfügungen können unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
Die mit der Gefährdungsstufe 2 geltenden Regelungen im Überblick (§ 15a Absatz 4 Corona-Schutzverordnung) :
1. Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der
- § 4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen)
- § 6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
- § 7 (weitere außerschulische Bildungsangebote)
- § 8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien)
- § 9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
- § 13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der Corona-Schutzverordnung sowie Kongresse
sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept nach § 2b (Hygiene- und Infektionsschutz-Konzepte) der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde. Auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig,
2. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Sinne von § 14 Absatz 1 und 2 sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig.
3. Abweichend von § 13 Absatz 5 Satz 2 dürfen an Festen höchstens zehn Personen teilnehmen.
4. Abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 beträgt die zulässige Gruppengröße höchstens fünf Personen.
21.10.2020 - Vereine, Soziales, Veranstaltungen:
Erinnerungsfeier an der 'Fatima-Kapelle' in Much

(Foto : Ambulanter Hospizdienst Much)
Eine Information des Ambulanten Hospizvereins Much : In Zusammenarbeit mit der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde gestaltete der ambulante Hospizdienst Much eine Erinnerungsfeier an der 'Fatima-Kapelle' - es ist ein besonderer Ort ! Die Teilnehmer fühlten sich sehr angesprochen und berührt von den Texten, Worten und den ausgesuchten Liedern.
Die Erinnerungen an den Verstorbenen sind das was bleibt. Alles das, was sie gemeinsam erlebt haben und was sie verbunden hat, ist ein Teil von Ihnen und bleibt für immer bestehen ! Wir möchten Ihnen Mut machen, die Trauer und den Schmerz anzunehmen und offen damit umzugehen - so kann innere Friede und Neubeginn entstehen.
Zum Abschluss durfte sich jeder Teilnehmer einen Stein, bemalt mit einem Baum und einem Regenbogen, aussuchen. Der Baum als Zeichen von Veränderung, Kraft und Neubeginn und der Regenbogen als Zeichen von Farbenvielfalt, Verbindung oder Brücke zu den Erinnerungen.
21.10.2020 - Gesundheit:
'Robert-Koch-Institut' weist den Kreis als 'Risikogebiet' aus
Die absoluten Fallzahlen wiesen schon am Wochenende darauf hin, daß der Rhein-Sieg-Kreis bezüglich der Infektionen mit dem neuen Corona-Virus auch den zweiten Schwellenwert von 50 übersteigen wird. Die offizielle Ausweisung als "Risikogebiet" erfolgt mit einem Zeitverzug - heute nacht markierte das 'Robert-Koch-Institut' das Kreisgebiet erstmals als solches. Die 7-Tage-Inzidenzrate (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen) wird mit 55,9 angegeben, am Vortag waren es noch 44,4.
Auch lokal gab es eine weitere Steigerung. Nach neuestem Stand beträgt die Gesamtzahl der "SARS-CoV-2"-Infektionen seit März mit Stand Dienstag (20.10.) in Much 40 Fälle (plus zwei). Die Zahl der Akutfälle stieg sogar um drei auf acht, weil die Anzahl der Genesenen von 32 auf 31 korrigiert wurde. (cs)
20.10.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Recht:
Kreis stellt offiziell die Coronavirus-Gefährdungsstufe 1 fest

Eine Information der Kreisverwaltung : Heute (20.10.) hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. "Damit treten ab Mitternacht für das gesamte Kreisgebiet alle Regelungen in Kraft, die die Corona-Schutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht", erläutert Svenja Udelhoven, Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises. "Dazu gehört, dass an Festen höchstens 25 Personen teilnehmen dürfen und draußen überall da eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann." Das betrifft zum Beispiel stark frequentierte Fußgängerzonen. Die betroffenen Außenbereiche in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind in der Allgemeinverfügung konkret aufgeführt.
"Bitte halten Sie sich unbedingt an diese "Spielregeln", reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum und helfen Sie mit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen", appelliert Ralf Thomas, Leiter der 'Fachstelle Covid', eindringlich. "Ansonsten drohen dem Rhein-Sieg-Kreis kurzfristig weitere Beschränkungen."
Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügung ist die am Wochenende in Kraft getretene Fassung der Corona-Schutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise offiziell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen oder ähnliches zurückzuführen und einzugrenzen ist.
Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 20.10. 0 Uhr) bei 44,4 (gestern, LZG Stand 19.10., 0 Uhr, bei 30,6). Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben. Die Allgemeinverfügung kann unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
Strengere Regelungen durch lokale Allgemeinverfügungen wie zum Beispiel in Siegburg bleiben durch die heutige Allgemeinverfügung unberührt und gelten weiter. Sollte die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis den Wert 50 überschreiten, muss offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt werden.
Landrat Sebastian Schuster hatte sich am Dienstag letzter Woche bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden darauf verständigt, die zu diesem Zeitpunkt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheits und Soziales NRW (MAGS) vorgesehenen Schutzmaßnahmen für eine 7-Tages-Inzidenz über 35 flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden, die rechtssichere Umsetzung im Einvernehmen mit dem 'MAGS' aber mit Blick auf die Beratung des Landeskabinetts und die anstehenden Anpassungen der Corona-Schutzverordnung zurückgestellt.
Die mit der Gefährdungsstufe 1 geltenden Regelungen im Überblick (§ 15a Absatz 3 Corona-Schutzverordnung):
1. Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der
- § 4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen)
- § 6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
- § 7 (weitere außerschulische Bildungsangebote)
- § 8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien)
- § 9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
- § 13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der Corona-Schutzverordnung sowie Kongresse
mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
2. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter im Sinne des § 13 Absatz 5 Satz 2 Corona-Schutzverordnung) dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
3. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt - abweichend von § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1, 1a und 3a Corona-Schutzverordnung - auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Absatz 1 und 2 der Corona-Schutzverordnung, soweit dies nicht mit der Tätigkeit (zum Beispiel als Moderator, Vortragender) unvereinbar ist, sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen.
4. Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 Corona-Schutzverordnung genannten Gruppen gehören, gilt - abweichend von
- § 2b Absatz 1 Corona-Schutzverordnung bei Veranstaltungen, Versammlungen oder Angeboten
- § 6 Absatz 2 Corona-Schutzverordnung bei Unterrichts-Veranstaltungen im Rahmen von Bildungsangeboten im öffentlichen Dienst
- § 7 Absatz 1 Corona-Schutzverordnung bei Bildungsangeboten und Prüfungen von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Einrichtungen
- § 8 Absatz 1 Corona-Schutzverordnung bei Konzerten und Aufführungen
- § 10 Absatz 6 Corona-Schutzverordnung beim Betrieb von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen
- und § 13 Absatz 1 Corona-Schutzverordnung bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter die besonderen Regelungen dieser Verordnung fallen, und bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, auch dann, wenn eine qualifizierte Rückverfolgung nach § 2a Absatz 2 Corona-Schutzverordnung sichergestellt ist.
5. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt auch in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (zum Beispiel stark frequentierte Fußgängerzonen).
Die besonderen Beschränkungen nach Ziffer 1 gelten nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungs-Versammlungen zu Wahlen und Vorbereitungs-Versammlungen dazu sowie Blutspende-Termine) zu dienen bestimmt.
Öffentliche Außenbereiche, für die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, sind (Auszug) :
Stadt Siegburg - Geltungsbereich : Fußgängerzone sowie an Orten mit erhöhtem Personenaufkommen, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann.
Stadt Troisdorf - Geltungsbereich : Fußgängerzone Innenstadt Troisdorf Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9, Kölner Platz und Klevstraße 1-13
Zeitrahmen : Montag bis Samstag, jeweils von 10 bis 18 Uhr
20.10.2020 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
7-Tage-Inzidenz in Rhein-Sieg auf bislang höchstem Wert
Mit einem Wert von 44,4 ist die Anzahl der Neuinfektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von sieben Tagen auf den bisherigen Höchstwert im Rhein-Sieg-Kreis gestiegen. Vor genau einer Woche lag er schon einmal bei 42,1. Damit befindet er sich wieder zwischen den beiden Schwellenwerten von 35 und 50, für die abgestufte Restriktionen festgelegt wurden. Der benachbarte Rheinisch-Bergische Kreis gilt nach dem Anstieg über die 50er-Marke am Wochenende nun als "Risikogebiet".
Für das Mucher Gemeindegebiet wurden am Montag im Vergleich zum Vortag zwei weitere Neuinfektionen registriert, womit die Gesamtzahl seit März auf 38 anstieg. Weil auch zwei Genesungen zu verzeichnen waren, blieb die Anzahl der Akutfälle mit fünf gleich. (cs)
20.10.2020 - Verkehr, Vereine:
Gefahrenstelle an der Einmündung von Scheid auf die B 56
Eine Information des 'Verkehrsverein Much' : Leider sind wir mit Hinweisen auf diesen Missstand bei der Gemeinde nicht durchgedrungen. Bei der Verkehrs-Schau mit dem 'Landesbetrieb Straßenbau NRW' wollte man das Problem nicht sehen. Im vergangenen Sommer traten aber zusätzlich zu den Autofahrer/innen aus Scheid auch noch Radfahrer/innen auf den Plan. Sowohl Einheimische als auch Touristen meldeten sich :
Der beliebte Radweg von Much nach Seelscheid wird an der Einmündung gefährlich : Wollen die einbiegenden Autofahrer/innen den sehr schnellen Verkehr auf der Bundesstraße 56 überblicken, müssen sie bis auf den Radweg vorrücken, weil ein offizielles Hinweisschild sonst die Sicht nimmt. Für Radfahrer, gerade mit Pedelecs zügig unterwegs, ist das keine einfache Situation.
Wir geben diese Meldungen an die neue "Radwege-Managerin" des Rhein-Sieg-Kreises, Ruth Römer, weiter. Wir hoffen, dass dann von dieser Seite eine Änderung der Situation erzwungen werden kann.
für den Vorstand, Hartmut Erwin
18.10.2020 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
Update zum Pandemie-Status in Kommune und Kreis
Seit Freitag blieb die Gesamtzahl der (nach Test bestätigten) Fälle von Infektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus im Mucher Gemeindegebiet mit 36 gleich. Die Akutfälle reduzierten sich durch Genesungen erfreulicherweise von sieben auf derzeit fünf.
Im Kreisgebiet wurden seit dem letzten hier veröffentlichten Stand vom Donnerstag innerhalb von drei Tagen 111 weitere Infektionen erkannt. Die Gesamtzahl seit März summiert sich auf 2.728, davon 2.349 Genesene. Die Zahl der Akutfälle blieb mit 322 (vor drei Tagen 320) nahezu gleich. Der für Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens herangezogene Wert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stieg von 34,8 (Freitag, 0 Uhr) auf 39,0, fiel aktuell aber wieder auf 35,6 ab. Damit liegt er erneut, wenn auch nur geringfügig, über dem ersten maßgeblichen Schwellenwert von 35. (cs)
Nachtrag vom 19.10. : Mit Stand von 0 Uhr ist der 7-Tages-Inzidenzwert im Rhein-Sieg-Kreis spürbar auf 30,6 abgesunken, so daß er nun wieder unter der 35er-Marke liegt. Bonn wird dagegen mit einem Wert von 55,5 als "Risikogebiet" ausgewiesen, weil es den zweiten Schwellenwert von 50 überstiegen hat.
18.10.2020 - Veranstaltungen, Freizeit:
Sonntäglicher Trödelmarkt im Wahnbachtal
Der Sonntag begann mit Sonnenschein - ideal für einen Besuch des monatlichen Trödelmarktes, der heute zwischen 11 und 18 Uhr (Endzeit optimistisch angegeben) auf dem Parkplatz der Supermärkte im Wahnbachtal stattfindet. Es sollte wie immer darauf geachtet werden, keine Straßen und Gehwege zuzuparken. Fußläufige Parkplätze stehen an der Marienfelder Straße, der Klosterstraße, am Adamsweg und in der Dr.-Wirtz-Straße zur Verfügung. Beim Besuch des Marktes gelten die Regelungen der Corona-Schutzverordnung. (cs)
16.10.2020 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
7-Tages-Inzidenz im Kreis wieder auf unter 35 gesunken
Der im Rhein-Sieg-Kreis am Sonntag (11.10.) erstmals über den für Einschränkungen maßgeblichen Schwellenwert von 35 gestiegene Inzidenzwert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen war am Montag weiter auf den bisherigen Höchststand von 42,1 geklettert. Seither ist er rückläufig. Heute liegt er mit 34,8 wieder unter der als "kritisch" bezeichneten Marke. Dagegen hat sich die Zahl der Akutfälle gestern auf 320 im Kreisgebiet erhöht (insgesamt 2.617 seit März). Aktuell befinden sich 2.040 Personen in "häuslicher Absonderung".
Auch in Much ist ein neue nach Test bestätigte Infektion zu verzeichnen. Weil zusätzlich ein gestern noch als genesen gelisteter Fall zurückgenommen wurde, liegen nun sieben Akutfälle vor (am Vortag fünf). Damit hat sich die Gesamtzahl seit Beginn der Pandemie auf 36 erhöht.
Während lange Zeit Nachfragen bei der Kreisverwaltung nach dem Auftreten des Virus in verschiedenen Lebensbereichen (medizinischer Sektor, Pflegeeinrichtungen, Schulen / Kitas, Wirtschaft) mit dem Hinweis, daß "eine Auswertung zu diesen Parametern nicht möglich ist", beantwortet wurde, erfolgte gestern zum zweiten Mal eine genau solche Aufteilung. Demnach gibt es aktuell kreisweit 15 Fälle in Pflege- und Betreuungs-Einrichtungen sowie Kliniken, 13 in Schulen, vier in Kitas, drei im Bereich Gewerbe und sechs in der Kategorie "Sport, Freizeit, Religion und Sonstige". Keiner dieser Fälle betrifft Much. (cs)
15.10.2020 - Feuerwehr, Technik:
Neues Löschfahrzeug der Feuerwehr in Much eingetroffen

Heute gegen 18 Uhr erreichte der 'MAN TGM 18.340' - im Feuerwehr-Jargon auch "TLF 4000" bezeichnet - nach der Überführungsfahrt aus Baden-Württemberg das Feuerwehr-Gerätehaus an der Sülzbergstraße. Der Neuzugang für die Freiwillige Feuerwehr hat seine größte Qualität im Inneren verborgen - und zwar seinen Wassertank. 5.500 Liter kann das Tanklöschfahrzeug zur Einsatzstelle bringen, und damit mehr als zwei andere Löschfahrzeuge der Mucher Wehr zusammen. Darüber hinaus beinhaltet es einen 500 Liter-Tank für Schaumlöschmittel, das dem Löschwasser beigemischt werden kann.
Der allrad-getriebene 18-Tonner mit 340 PS ist daher prädestiniert, den Löschangriff an Einsatzstellen sicherzustellen, bis die Löschwasser-Versorgung über örtliche Hydranten hergestellt ist. Mit dem Tankinhalt können zwei gängige Strahlrohre bei voller Abgabeleistung fast 14 Minuten lang mit Wasser gespeist werden. Zudem ist es das erste Fahrzeug der Mucher Wehr, das über einen schwenkbaren Dachmonitor verfügt. Dieser kann 3.000 Liter in einer Minute über eine weite Distanz ausstoßen.
Auch die restliche Ausstattung ist auf Löscheinsätze ausgerichtet. Hierzu gehören eine Schnellangriff-Vorrichtung, zwei rollbare 50 Kilo-Pulverlöscher, vier Kohlenstoffdioxid-Löscher, Metallbrand-Pulverlöscher und umfangreiches Schlauchmaterial, darunter auch kleindimensionierte D-Schläuche für die Waldbrandbekämpfung, eine Haspel, Stromaggregat und Überdrucklüfter. Auffallend ist ein schlichter Metalleimer in seiner Haltevorrichtung. Denn manchmal, so die Feuerwehr, reiche ein Eimer Wasser, um einen Kleinbrand abzulöschen.
Das rund 350.000 Euro teure Tanklöschfahrzeug soll nach seiner kompletten Bestückung und entsprechenden Einweisungen bis zum Ende des Monats in den aktiven Einsatzdienst übernommen werden. Es verdrängt übrigens keines der alten Löschfahrzeuge. Das zu ersetzende "LF-10" aus dem Jahre 2001 bleibt als Reserve erhalten. Dieses soll später an den seit längerem geplanten zweiten Standort der Freiwilligen Feuerwehr nach Marienfeld wechseln. (cs)
15.10.2020 - Gemeindeverwaltung, Politik, Vereine, Soziales:
Erstmalig 'Heimat-Preis' an drei Mucher Vereine vergeben

Spendenübergabe (von links nach rechts) : Hartmut Erwin, Karl-Heinz Schmidt (Ernteverein Markelsbach), Rolf Scheidweiler, Vera Spix, Günther Pöpperl, (Museum für Rassegeflügelkunde), Karl-Josef Haas (Museum Berzbach) und Bürgermeister Norbert Büscher
Eine Information der Gemeindeverwaltung : Die Gemeinde Much vergibt in diesem Jahr erstmals den mit insgesamt 5.000 Euro dotierten "Heimat-Preis". Der "Heimat-Preis" ist eine Initiative der Landesregierung NRW, um in Kommunen herausragendes Engagement von Menschen für die Gestaltung ihrer Heimat in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.
Der Rat hatte in der Sitzung am 10. Oktober 2019 die Teilnahme am „Heimat-Preis“ beschlossen. Als Entscheidungskriterien für den Preis des Jahres 2020 legte der Rat folgende Kriterien fest : 1. Ökologischer Aspekt, 2. Jung & Alt, 3. Stärkung der Ehrenamtlichkeit, 4. Inklusion und Migration
Mehrere Vereine waren dem Aufruf zur Einreichung von Projekten für den "Heimat-Preis" gefolgt. Die Verwaltung schlug vor, zwei erste Plätze und einen zweiten Platz zu vergeben. Die zwei ersten Plätze wurden vergeben an das 'Technik- & Bauernmuseum Berzbach' und an den Ernteverein Markelsbach.
Im Museum wird das frühere Leben der bäuerlichen Land- und Hauswirtschaft in unserer Region dargestellt sowie die frühere Technik der Wasserversorgung im Bergischen Land. Das Museum wird nicht nur von älteren Leute besichtigt, sondern auch von Schulklassen und Kindergärten. Außerdem wurde mit der Erweiterung im letzten Jahr nun auch die Barrierefreiheit für alle Gäste umgesetzt.
Der Ernteverein Markelsbach führt Werte wie Tradition in die Jetzt-Zeit, wo auch Integration und Toleranz für den Verein eine große Rolle spielt. Das jährliche Erntefest bietet für alle Altersklassen viel Freude und Spaß. Außerdem ist die Barrierefreiheit in der Festhalle mit dem Umbau der Toilette geschaffen worden.
Der zweite Platz ging an die Interessen-Gemeinschaft Rheinisches Museum für Rassegeflügelkunde. Das Rheinische Museum für Rassegeflügelkunde züchtet Rasse- und Ziergeflügel und pflegt die genetische Bandbreite und die Artenvielfalt. In artgerechter Haltung sichern sie so den gesunden qualitativen Fortbestand unserer Geflügelrassen, welche zum Teil sehr gefährdet sind und erhaltenswertes Kulturgut darstellen. Im Museum wird nichts vergessen, damit die Zukunft besser verstanden wird, wie zum Beispiel alte Brutmaschinen, Skulpturen, Drucke, Bilder, Urkunden, Medaillen oder Ehrenbänder aus vielen Jahrzehnten.
15.10.2020 - Gesundheit, Recht:
Aktuelle Zahlen und Restriktionen zur Corona-Pandemie
Seit dem letzten hier veröffentlichten Zwischenstand vom Dienstagmorgen haben sich die nach Test bestätigten Infektionsfälle mit dem Corona-Virus "SARS-CoV-2" im Gemeindegebiet von Much um einen weiteren erhöht (seit März 35), die der Akutfälle ist aber von sechs auf fünf abgesunken. Kreisweit stieg die Gesamtzahl innerhalb von zwei Tagen um 65 auf gesamt 2.558, die der Akutfälle geringer von 256 auf 271 an, da weitere Genesungen hinzukamen (nun 2.230). Die Anzahl der in Verbindung mit "COVID-19" Verstorbenen erhöhte sich um zwei auf 57. 1.944 Personen befinden sich derzeit in "häuslicher Absonderung", 144 weniger als noch am Montag.
Der für einschränkende Auflagen maßgebliche Inzidenzwert der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage ist in dieser Woche wieder leicht rückläufig. Er war am Wochenende über die 35er-Marke, am Montag auf 42,1 gestiegen. Dienstag und Mittwoch sank er auf 40,3 ab (aktueller Wert laut 'Robert-Koch-Institut'). Damit liegt er weiterhin über dem Schwellenwert von 35, droht aber nicht unmittelbar über den 50er-Wert zu steigen, womit der Rhein-Sieg-Kreis zum "Risikogebiet" gehören würde.
Nach dem Beschluß der Ministerpräsidenten/-innen vom gestrigen Abend würden beim Überschreiten des Wertes von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz neue Restriktionen für das öffentliche Leben eintreten. Dazu zählen eine Kontaktbeschränkung von maximal zehn Personen auch bei privaten Feiern, zusätzlich eine Sperrstunde für die Gastronomie um 23 Uhr.
Die bereits gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt für diesen (im Kreis noch nicht vorliegenden) Fall weitere Beschränkungen vor :
- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen (bisher zehn) treffen.
- Die jeweilige Kommune muss die Öffnungszeiten einschränken und den Verkauf alkoholischer Getränke zeitlich beschränken.
- Bei Veranstaltungen sind maximal 20 Prozent der normalen Zuschauer-Kapazität zulässig, in jedem Fall aber draußen nicht mehr als 500 Zuschauer, in Innenräumen nicht mehr als 250 Zuschauer erlaubt. Außerdem gilt dann die Masken-Pflicht auch am Sitz- oder Stehplatz.
- An privaten Feiern außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen - es sei denn, die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutz-Konzeptes eine Ausnahme zu.
Die bundesweiten Infektionszahlen sind weiterhin ansteigend. Das 'Robert-Koch-Institut' verzeichnete für den Mittwoch (14.10.) 6.638 Neuinfektionen (Gesamtstand 341.223), im Schnitt der letzten sieben Tage 4.440. Der 7-Tages-R-Wert (Reproduktionszahl) betrug Stand gestern 1,17, das heißt 100 Personen stecken weitere 117 an. Aufgrund des Zeitverzugs bis zur Diagnose (positives Testergebnis) bildet dieser Wert nie den tagesaktuellen Sachstand ab. Der 7-Tage-Inzidenzwert lag gestern republikweit bei 31,5, in Nordrhein-Westfalen bei 41,5. (cs)
Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, Fassung vom 14.10.2020
(PDF-Datei - mit markierten Neuerungen zum Stand vom 30.09.2020)
15.10.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:
Einheitlicher Kurs bei Corona-Regelungen im Kreisgebiet
Eine Information der Kreisverwaltung : Gemeinsam gegen das Corona-Virus - Landrat verständigt sich mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf gemeinsamen Kurs : Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Rhein-Sieg-Kreis weiter über der kritischen Marke von 35. Um konkrete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren, hat sich Landrat Sebastian Schuster mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen getroffen.
Die Corona-Lage stellt sich im Kreisgebiet sehr unterschiedlich dar - einige Flächengemeinden registrieren kaum aktuelle Fälle, verschiedene Kommunen aus dem städtischen Bereich hingegen verzeichnen einen deutlichen Anstieg der Infektionen. Der Kurs zur Bekämpfung des Coronavirus soll aber - auch mit Blick auf Gesamtgeschehen - ein gemeinsamer sein.
"Wir haben uns darauf verständigt, die Schutzmaßnahmen, die das MAGS NRW für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht, flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden", erläutert Landrat Sebastian Schuster. "Auch die Städte und Gemeinden, die aktuell niedrige lokale Infektionswerte haben, beteiligen sich an diesem Maßnahmenpaket."
"Ich bin sehr froh, dass wir uns auf diesen gemeinsamen Weg einigen konnten", betont Landrat Sebastian Schuster. "Das zeigt, dass alle Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises entschlossen sind, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen." Wie die Vereinbarung rechtssicher umgesetzt werden kann - ob durch den Rhein-Sieg-Kreis oder die kreisangehörigen Kommunen - wird kurzfristig geprüft.
Zu den Maßnahmen, die der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu sogenannten regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen vorsieht, gehören beim Überschreiten des Wertes von 35 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumen bei Konzerten und Aufführungen, in geschlossen Räumen bei sonstigen Veranstaltungen oder für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen. Darüber hinaus ist die Teilnehmerzahl bei Festen auf 50 Personen begrenzt und es gilt - mit Ausnahmen - ein generelles Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen.
Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 50 weitere sogenannte regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen vor. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist. Die Corona-Schutzverordnung NRW betrachtet Kreise dabei als Ganzes und nicht einzelne kreisangehörige Städte oder Gemeinden im Detail.
Für die Kommunen, die bei Überschreiten der 50er-Marke auf Kreisebene hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchsgeschehen außerdem nicht klar abgrenzen lässt, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Hier wird der Rhein-Sieg-Kreis eine Muster-Allgemeinverfügung bereitstellen, die zum Beispiel - entsprechend dem Erlass - eine Reduzierung der Gruppengröße im öffentlichen Raum auf fünf Personen vorsieht.
(Anmerkungen der Redaktion : Eine 7-Tages-Inzidenz von 35 wird in der Verlautbarung als "kritischer Wert" bezeichnet. Es handelt sich bei dem Wert um eine willkürliche Festlegung, ab dem Restriktionen erlassen werden können, um eine Überlastung der Gesundheitsämter bei der Infektions-Rückverfolgung zu vermeiden.)
12.10.2020 - Gesundheit:
Aktuell sechs bestätigte 'COVID 19'-Akutfälle in Much
Die bundes- und europaweit steigenden Fallzahlen bezüglich der Infektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus machen auch vor den vier Kommunen des Bergischen Rhein-Sieg-Kreises nicht halt, wenn das Gebiet auch deutlich unter dem Status im Umland liegt. So stieg die Zahl der Akutfälle in Much über das Wochenende von drei auf sechs (seit März insgesamt 34), in den vier Kommunen zusammen sind es aktuell 17.
Kreisweit erhöhten sich die nach Test bestätigten Akutfälle in den letzten drei Tagen von 213 auf 256 (seit März 2.493). Leicht zurückgegangen ist dagegen die Anzahl der "in häuslicher Absonderung" befindlichen Betroffenen sowie deren Kontaktpersonen, es sind nun 2.088 von gut 600.000 Bewohnern des Kreises. Der für Einschränkungen maßgebliche Inzidenzwert (neue Akutfälle in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) beträgt nun 35,8 und liegt damit etwa in gleicher Höhe wie in den Nachbarkreisen Rhein-Berg (32,1) und Oberberg (33,1), aber auch dem Schnitt in Nordrhein-Westfalen (36,8). Bundesweit stieg der Wert heute auf 27,5. (cs)
11.10.2020 - Verkehr, Baumaßnahmen:
Erinnerung : Bröltalstraße wegen Forstarbeiten gesperrt

Berufspendler seien nochmals an die abschnittsweise Vollsperrung der Bröltalstraße (B 478) erinnert, die schon seit Samstag besteht und noch bis zum 25. Oktober andauern soll. In der nachfolgenden, bereits Anfang des Monats veröffentlichten Information sind die Zeitabfolge der beiden Bauphasen und die jeweils betroffenen Streckenabschnitte abzulesen :
10.10.2020 - Verkehr, Polizeimeldungen, Feuerwehr:
Pick-up landete nach Überschlag neben der B 56 im Bach

Nahezu unverletzt konnte sich ein Autofahrer aus einem Pick-up befreien, nachdem dieser sich gestern am Spätnachmittag neben der Bundesstraße 56 bei Markelsbach überschlagen hatte. Der 34-Jährige war gegen 17.15 Uhr auf dem Weg von Seelscheid in Richtung Much, als das schwere Fahrzeug nach einer Linkskurve kurz vor der Ortspassage von Markelsbach auf regennasser Straße außer Kontrolle geriet.
Der 'Toyota Hilux' rutschte querstehend über eine Bordsteinkante auf den Grünstreifen. Dort traf er mit der Fahrertür eine massive Betonsäule, die trotz enthaltener Armierung durchbrach. Nach einem Überschlag kam der Pickup kopfüber im Markelsbach zum Stillstand. Durch ein Seitenfenster konnte der 34-Jährige das Fahrzeug, dessen Dach weit eingedrückt wurde, aus eigener Kraft verlassen. (cs)
09.10.2020 - Polizeimeldungen, Verkehr:
Dunkle Jahreszeit ist für Fußgänger besonders gefährlich
Eine Information der Polizeibehörde Oberbergischer Kreis : Gerade in diesen Tagen mit dem typischen "Schmuddelwetter" wird es wieder deutlich, wie schwierig es mitunter für Autofahrer ist, Fußgänger rechtzeitig zu erkennen. Regen, der die Sicht durch die Windschutzscheibe einschränkt, Dunkelheit oder sich auf der nassen Straße spiegelndes Scheinwerferlicht sind alles Faktoren, die die Sicht auf dunkel gekleidete Fußgänger stark beeinträchtigen.
Mit heller oder am besten reflektierender Kleidung können Fußgänger die Gefahr übersehen zu werden deutlich mindern. Doch der Blick auf die allmorgendlichen zur Schule pendelnden Schülerscharen oder auch die meisten Erwachsenen zeigt leider ein ganz anderes Bild!
Das hat Folgen : In der dunklen Jahreszeit verunglücken deutlich mehr Fußgänger als in den Sommermonaten und die Schwere der Verletzungen nimmt zu, weil motorisierten Verkehrsteilnehmern deutlich weniger Reaktionszeit übrig bleibt, um einen drohenden Unfall zu verhindern. So benötigt ein Autofahrer im Normalfall etwa 40 Meter, um von 50 km/h bis zum Stillstand abzubremsen. Selbst bei einer Gefahrenbremsung, bei der das ABS-System die maximale Verzögerung erzielt, beträgt die Strecke immer noch etwa 30 Meter.
Für Autofahrer, die plötzlich einen Fußgänger im Scheinwerferlicht erkennen, reicht dieser Anhalteweg aber nicht mehr aus. Ein dunkel gekleideter Fußgänger wird bei optimalen Wetterbedingungen erst ab einer Entfernung von 25 Metern erkannt - bei Regen oftmals noch später.
Fußgänger, die reflektierende Materialien tragen, sind daher deutlich sicherer unterwegs. Die Sichtbarkeit vergrößert sich um ein Vielfaches auf etwa 160 Meter ! Optimal geeignet sind reflektierende Jacken oder Warnwesten, aber auch Armbänder, Aufnäher, Aufkleber oder Anhänger sind gut geeignet, um als Fußgänger frühzeitig bemerkt zu werden.
Neben der Kleidung hat auch die Wahl der Örtlichkeit beim Überqueren der Straße einen großen Einfluss auf das Unfallrisiko. Kurven, dunkle und unübersichtliche Stellen sind denkbar ungeeignet ! Ebenso wird der zwischen oder hinter geparkten Autos querende Fußgänger oft zu spät oder gar nicht von motorisierten Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Zebrastreifen, Ampeln und andere Überquerungshilfen sind deutlich sicherer, auch wenn sie einen kleinen Umweg bedeuten. Denn hier rechnet ein Fahrer mit Fußgängern.
09.10.2020 - Politik, Personen:
Vorstandsneuwahl mit Führungswechsel bei der CDU Much

Notburga Kunert - (Foto : Meike Petri)
Eine Information des CDU-Gemeindeverbands Much : "Nach knapp 15 Jahren an der Spitze der CDU Much ist meines Erachtens ein Wechsel angebracht", so Notburga Kunert. In diese Zeit fielen neben vielen anderen Veranstaltungen die Durchführung von drei Kommunal-, drei Bundestags-, drei Landtags- und zwei Europawahlen, die in Much alle erfolgreich für die CDU abgeschlossen wurden.
In ihrem Rechenschaftsbericht nutzte sie die Gelegenheit, die wichtigsten Stationen seit 2006 in einer kurzweiligen Präsentation zusammenzufassen. Teamwork und die Nähe zu Bürger/innen waren ihr stets wichtig. Bei Letzterem war sie über viele Jahre ideenreich, Begegnungen zu organisieren, wie zum Beispiel Führungen zu politisch-kulturellen Stätten in der Region, Studienreisen in die neuen Bundesländer, Betriebsbesichtigungen vor Ort.
Als politisch aktive Frau erhielt sie eine wichtige Ehrung, den "Helene-Weber-Preis" für ihr kommunalpolitisches Engagement. Diesen Preis hat sie immer als Verpflichtung verstanden, um politisch aktiven Frauen Mut zu machen, sich für ihre Überzeugung in die Politik einzubringen. Dazu konnte sie europaweit und sogar in Tunesien Unterstützung leisten.
Mut und Beharrlichkeit sowie gute Argumente hat sie auch gezeigt, um die Ungleichbehandlung in der Mütterrente (Kinder-Erziehungszeiten) für ältere Frauen zu beenden. Dass es seit 2013 gelungen ist, die Angleichung fast vollständig zu erreichen, ist nicht zuletzt auch ihr Verdienst durch Kontakte bis in die Regierungsspitze. "Niemals gehe man so ganz", war ihr Schlusszitat - sie bleibt weiterhin im Gemeinderat als auch im Kreis aktiv. Viele Dankesworte und lang anhaltender Applaus zeigten die Wertschätzung der Partei gegenüber Notburga Kunert.
Zum Nachfolger als Vorsitzender der CDU Much wählten die Mitglieder Thomas Knam, der aus seinem erlebnisreichen Leben Stehvermögen, eine Menge Humor, aber auch die klare Absicht mitbringt, im Teamwork Kontinuität in der Führung der CDU Much zu praktizieren. Konsequentes Ausrichten der Partei auf die Basis der Grundwerte und des Wahlprogrammes sowie verständliche, bürgernahe Politik und die Gewinnung von jungen Menschen für die Kommunalpolitik sind seine prioritären Ziele.
H. Petri