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31.03.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:
Infektionszahlen im Kreis steigen derzeit nur noch mäßig an
Es war klar, daß sich die Auswirkungen der vor gut zwei Wochen verfügten Schul- und Kindergarten-Schließungen sowie die erst vor zehn Tagen erlassenen Kontakt-Beschränkungen erst mit deutlicher Verzögerung auf die Fallzahlen der mit dem 'SARS-CoV-2'-Virus Infizierten zeigen können. Es besteht nun Hoffnung, daß dies allmählich eintritt. Auch wenn die aktuell nur geringen Zuwächse (kreisweit 581 Infektionen, Vortag 552) derzeit noch auf die über das Wochenende ausgesetzten Tests zurückzuführen sein könnten, scheint sich der Zuwachs - auch bundesweit (Stand heute 68.300) - abzumildern.
In Much erhöhte sich die Zahl um nur einen Fall auf 17 nachgewiesene Erkrankungen, wobei die aktuelle Fallzahl nur noch 14 beträgt, weil zwei Personen inzwischen als geheilt gelten, ein Mucher in München verstorben war. Kreisweit haben bereits 71 Personen die 'COVID-19'-Krankheit überwunden - zuzüglich derjenigen leicht verlaufenen Fälle, die mangels eines Tests statistisch gar nicht erfasst wurden. Problematisch ist jedoch, daß das Virus trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen wie Besuchsverboten auch die ersten Altenheime im Kreis erreicht hat.
Unverständlich sind immer noch - oder gar vermehrt - auftretende Fälle von Personen, die sich nicht an die Kontaktsperren halten. So ist von Partys auf Privatgrund oder auch Treffen größerer Gruppen in der Natur oder auf Sport- und Freizeitanlagen zu hören. Dieses Verhalten unterläuft die Bekämpfung der Pandemie, verzögert die für die Wirtschaft wichtige Reduzierung der Auflagen und gefährdet Menschenleben in Risikogruppen. (cs)
30.03.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:
Kreisweit kaum, lokal keine Änderung der 'COVID-19'-Fälle
Nur eine geringe Erhöhung weisen die aktuellen Zahlen von 'COVID-19'-Fällen im Rhein-Sieg-Kreis auf : 552 positive Testergebnisse liegen nun vor (Vortag 543). Doch diese Angabe ist mit Vorsicht zu genießen, die Kreisverwaltung räumt den Grund gleich ein, "da in den letzten beiden Tagen keine Abstriche durchgeführt wurden". Die Zahl der gesichert Geheilten hat sich auf 63 erhöht, die der in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen auf mehr als 2.500.
In Much ist die Zahl der erkrankten Personen mit 16 konstant geblieben. Wie immer ist die Bemerkung erforderlich, daß die Dunkelziffer der Infizierten nach Einschätzung von Experten deutlich höher liegen dürfte. (cs)
30.03.2020 - Vereine, Freizeit:
Tipp des Verkehrsvereins : Wandern was der Schuh hergibt

Tafel des Familienwanderwegs : So lange wird Corona wohl nicht dauern ... - (Foto : 'HEPress')
Eine Information des 'Verkehrsverein Much' : Es ist gerade für alle eine Zeit der Bewährung : möglichst wenige Sozialkontakte ! Konsequenz ? Langeweile überall ! Aber wo bleibt die Fitness, die das Immunsystem stärkt ? Unser Tipp : Wandern was das Zeug hält, bei jedem Wetter.
Zum Glück hat unsere Gemeinde zahlreiche markierte Wanderwege mit verschiedenen Längen und Themen : Familienweg, Panoramaweg, Skulpturenweg, Historischer Weg ... einzusehen auf unserer Website. Da ist für jeden etwas dabei. Gerade für Familien mit Kindern ist eine Wanderung mit Aufgabenstellungen ein abwechslungsreicher Freizeitspaß. Aber auch für Freunde der Kultur und der Mucher Historie sind die gut gekennzeichneten Wege mit zahlreichen Ruhebänken schöne Möglichkeiten in einer schwierigen Zeit.
für den Vorstand, Hartmut Erwin
30.03.2020 - Vereine, Soziales:
Ambulanter Hospizdienst Much zum Umgang mit 'Corona'
Eine Information des 'Ambulanter Hospizdienst Much' : Am 10. März fand in Neunkirchen der dritte "Letzte-Hilfe-Kurs" des ambulanten Hospizdienstes statt. 18 interessierte Menschen waren gekommen, um mehr Informationen in der Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen zu erhalten. Sie erhofften sich dadurch, die häufig bestehende Hilflosigkeit bei der Begleitung Sterbender, zu vermindern.
"Ein sehr kompetenter Vortrag mit vielen handfesten und pragmatischen Hilfen für die letzte Phase des Lebens." - "Auf jeden Fall empfehlenswert." - "Der Kurs war sehr informativ und hilfreich !" - "Ein Muss für jeden, der am Lebensende nicht unvorbereitet sein möchte." - Diese und andere ähnlich klingende positive Kommentare gab es am Ende des vierstündigen Treffens für uns Kursleiterinnen, als es um die persönliche Beurteilung der Inhalte ging. Es ist sehr erfreulich, dass die "Letzte-Hilfe-Kurse" bei der Bevölkerung so gut ankommen und spätestens im Oktober diesen Jahres wird es einen erneuten Termin geben.
Nun noch kurz zu einem anderen wichtigen Thema : Auch wir, als ambulanter Hospizdienst, erfahren in dieser schwierigen Corona-Zeit, in der uns allen behördlicherseits geraten wird, Sozialkontakte zu vermeiden, elementare Einschränkungen in unserer Arbeit. Uns ist es deshalb ganz wichtig Ihnen mitzuteilen, dass wir nach wie vor an Ihrer Seite stehen, auch wenn es zur Zeit nur telefonisch möglich ist.
Rufen Sie uns bitte an, wenn Sie Fragen zur palliativen Betreuung haben oder es um Beratungen zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten geht. Aber melden Sie sich bitte auch darüber hinaus, wenn Sie Hilfe anderer Art benötigen. Wir sind für Sie da und lassen Sie nicht alleine.
29.03.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:
Weiterhin moderater Anstieg der 'COVID-19'-Fälle im Kreis
Nach einem Tag Unterbrechung hat die Kreisverwaltung am heutigen Sonntag wieder Zahlen der jüngsten Entwicklung der 'COVID-19'-Erkrankungen im Kreis veröffentlicht. Demnach hat sich der Gesamtstand der bestätigten Fälle auf 543 erhöht (vorgestern 490), zwei sind verstorben (einer davon in auswärtig München). 52 Betroffene gelten als geheilt, 2.470 Kontaktpersonen befinden sich nun in "häuslicher Absonderung".
In Much ist die Zahl der mit dem Corona-Virus "SARS-CoV-2" Infizierten konstant geblieben, es gibt immer noch 16 positive Testergebnisse. Alle Zahlen beruhen wie immer ausschließlich auf bestätigten Fällen. Die Dunkelziffer könnte bei einem Vielfachen der offiziellen Angaben liegen. (cs)
29.03.2020 - Vermischtes:
Seit heute gilt die Sommerzeit, Sonntag hat nur 23 Stunden
Wer keine Automatik-Uhren besitzt und es noch nicht erledigt hat, der muß seine Zeitmesser heute morgen eine Stunde vorstellen. Seit der vergangenen Nacht gilt wieder die Sommerzeit, so daß es abends eine Stunde länger hell bleibt. Und weil sich die europäischen Staaten bislang nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, dürfte es sich immer noch nicht um die letzte Zeitumstellung gehandelt haben. Fortsetzung folgt im Herbst ... (cs)
29.03.2020 - Feuerwehr, Recht:
Illegales 'Nutzfeuer' löste einen Feuerwehreinsatz aus
Am Freitagabend (27.03.) wurde die Feuerwehr mit einem Sirenenalarm nach Bövingen entsandt. Zu dem befürchteten Gebäudebrand in einem Industriebetrieb war es glücklicherweise aber nicht gekommen. Es handelte sich vielmehr um ein beaufsichtigtes, aber illegales "Nutzfeuer" - auf einem Gewerbegrundstück wurden Holzpaletten verbrannt. Der bei Dunkelheit um 19.30 Uhr leicht sichtbare Feuerschein hatte die Alarmierung veranlasst. Das Feuer musste noch im Beisein der Wehrleute gelöscht werden. (cs)
28.03.2020 - Vermischtes, Medien:
Kurze Szene in ARD-Fernsehfilm wurde bei Löbach gedreht

Der Bildstock am Abzweig nach Löbach - (Archivfoto von 2011)
Wer am Freitagabend zur ausgedruckten Zeit die "Tagesthemen" der ARD einschaltete, konnte aufgrund einer Programmverschiebung noch das Ende der Erstausstrahlung eines Fernsehfilms sehen - und dabei einen rund einminütigen Ausschnitt, der im Mucher Gemeindegebiet gedreht wurde.
Auch wenn in besagter Szene eine Bushaltestelle namens "Berg Oberdorf - Mechernich Feytal" zu sehen ist, handelt es sich in Wirklichkeit um die Gemeindestraße zwischen Birrenbachshöhe und Tüschenbonnen. Der Bildstock am Abzweig nach Löbach, die benachbarte Bank und der zugehörige markante Baum sind klar zu erkennen. Die Bushaltestelle sucht man in der Realität allerdings vergebens, das Schild wurde eigens für den Film aufgestellt.
Es ist offenbar die einzige im öffentlichen Raum von Much aufgenommene Szene, ein Großteils des Film wurde im Oberbergischen Kreis und Rheinisch-Bergischen Kreis, darunter in Hückeswagen, Wipperfürth-Ahe und Kürten-Delling, gedreht. Der Fernsehfilm mit dem Titel "Meine Mutter traut sich was" ist für die nächsten sechs Monate in der Mediathek der ARD über nachfolgenden Link abrufbar. Die betreffende Szene aus Much beginnt vier Minuten vor Ende des Films bei 1.24.50 :https://www.ardmediathek.de/daserste/player...
27.03.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:
Geringerer Anstieg der Infektionsfälle im Kreisgebiet
Der Anstieg der bestätigten Infektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus im Kreisgebiet hat sich im Vergleich zum Vortag auf 6,5 Prozent abgeschwächt. 490 Personen haben inzwischen ein positives Testergebnis erhalten, 24 gelten gesichert als geheilt, die Anzahl der verstorbenen Patienten blieb bei zwei. Bezogen auf Much hat sich die Zahl der Infizierten um eine auf 16 erhöht, Dunkelziffer wie gewohnt unbekannt.
Weltweit sind inzwischen knapp 600.000 Menschen erkrankt, zahlenmäßig angeführt von den USA und Italien, noch vor China. Rund 130.000 haben die Phase überstanden, andererseits gab es bislang schon 27.000 durch "COVID-19" verursachte Todesfälle. (cs)
Die weltweiten Zahlen im "Live-Ticker" :coronavirus.jhu.edu/map.html (Johns Hopkins University & Medicine)
www.ncov2019.live
27.03.2020 - Wirtschaft, Gesundheit, Umwelt:
Warnung vor falscher Entsorgung alternativer Hygieneartikel

(Foto : 'Aggerverband')
Eine Information des 'Aggerverband' : Leider haben auch im Verbandsgebiet des Aggerverbandes die sogenannten Hamsterkäufe der letzten Wochen dazu geführt, dass Toilettenpapier in vielen Haushalten derzeit häufig Mangelware ist. Verbraucher greifen somit aktuell zwangsläufig vermehrt zu Alternativen und nutzen zum Teil Papiertaschentücher, Haushaltsrollen und Feuchttücher als alternative Hygieneartikel, die dann unbedacht über die Abwasserleitung entsorgt werden.
Der Aggerverband warnt eindringlich davor, dass diese Artikel durch enthaltene Plastikfasern im Gegensatz zu handelsüblichem Toilettenpapier nicht im Wasser aufgelöst werden können. Hierdurch besteht die Gefahr, dass das Kanalsystem verstopft und mittelfristig auch die Pumpen auf den Kläranlagen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Daher bittet der Aggerverband alle Verbraucher : "Schützen Sie ihre Abwasserleitungen:Werfen Sie alternative Hygieneartikel nicht ins WC, sondern entsorgen Sie diese bitte in gut verschlossenen Müllbeuteln über die graue Tonne. Noch sind in den Kanälen und Kläranlagen unseres Verbandsgebietes keine Konsequenzen spürbar. Wir möchten aber alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, dem frühzeitig vorzubeugen."
26.03.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:
'SARS-CoV-2'-Infektionsfälle erneut 10 Prozent angestiegen
Die Anzahl der bestätigten "COVID-19"-Erkrankungen im Kreisgebiet ist binnen Tagesfrist um mehr als zehn Prozent angestiegen. 460 Menschen haben sich derzeit - nach entsprechendem Test gesichert - infiziert (Vortag 417). In Much sind es mittlerweile 15 Personen (Vortag 13). Unbekannt ist in beiden Fällen die vermutet hohe Dunkelziffer. Die Anzahl der vorsichtshalber in Quarantäne befindlichen Personen wird nicht mehr genau beziffert, es sind kreisweit bereits mehr als 2.000. (cs)
25.03.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:
Infektionszahlen im Kreis steigen weiter kontinuierlich an
Im Vergleich zum Vortag hat sich die Zahl der mit dem Corona-Virus "SARS-CoV-2" nach Test bestätigt infizierten Menschen im Rhein-Sieg-Kreis um 61 auf 417 erhöht, die in Much um 2 auf 13. Die Menge der im Kreisgebiet in Quarantäne befindlichen Personen stieg ebenfalls - von 1.790 auf 1.946. Weiterhin gelten vier Infizierte als geheilt, ohne Veränderung blieb auch die Anzahl der Verstorbenen mit zwei.
Erneut gilt, daß die amtlichen Zahlen nur ein Teil der Wahrheit sind, und zwar nur der sicher nachgewiesene Teil. Nicht erfasst sind diejenigen Erkrankten, die keine oder nur geringe Symptome aufweisen und daher keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch diejenigen, die trotz Krankheitszeichen keinen Test durchlaufen dürfen, weil deren Kapazitäten begrenzt sind, fehlen. Weiterhin unberücksichtigt sind die Infizierten, die sich noch in der Inkubationszeit befinden, und diejenigen, deren Testergebnis noch aussteht. Die Dunkelziffer, so ist zu vermuten, ist daher wesentlich höher als die festgestellten Zahlen. (cs)
25.03.2020 - Kreisverwaltung, Kindergärten, Finanzen:
Kreis entlastet Familien bei Elternbeiträgen für Kitas
Eine Information der Kreisverwaltung : Für alle Eltern, deren Kinder eine Kita oder Kindertagespflegestelle in Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg oder Windeck besuchen, gibt es gute Nachrichten : Das Kreisjugendamt verzichtet für den Zeitraum des vom Land NRW erlassenen Betretungsverbotes bei allen von der Schließung betroffenen Eltern auf die Erhebung der Elternbeiträge.
Das entschied Landrat Sebastian Schuster gemeinsam mit zwei Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. Die Dringlichkeits-Entscheidung traf der Landrat auf Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD.
"Es ist mir wichtig, die Familien zu entlasten, die in dieser außergewöhnlichen Situation besonders betroffen sind", betont Landrat Sebastian Schuster. "Für viele Familien ist das Betretungsverbot mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, denn sie müssen die Betreuung durch die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub häufig selbst sicherstellen."
Damit verzichtet der Rhein-Sieg-Kreis auf Elternbeiträge in Höhe von rund 700.000 Euro. "Von der Befreiung profitieren die Eltern von rund 6.000 Kindern, die im Bereich des Kreisjugendamtes eine Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen", erläutert Kreisjugenddezernent Thomas Wagner. Er bittet die Eltern gleichzeitig noch um ein wenig Geduld : "Wir arbeiten aktuell an einer möglichst pragmatischen Lösung für die praktische Umsetzung."
Die Elternbeitragsbescheide behalten trotz der heutigen Dringlichkeits-Entscheidung ihre Wirksamkeit. Das bedeutet, dass die Beiträge für den Monat April zunächst gezahlt werden müssen. Sobald das Procedere für die Erstattung geklärt ist, wird das Kreisjugendamt die betroffenen Eltern informieren.
25.03.2020 - Politik, Gesundheit:
Parteien verzichten vorerst auf wahlpolitische Aktivitäten
Eine Information der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen : Wir alle leben in schweren Zeiten. Da ist es wichtigstes Gebot demokratischer Parteien, sich auf das zu besinnen, was uns in diesen Tagen eint : die Sorge um die Gesundheit jeder Mitbürgerin und jedes Mitbürgers unserer Heimatgemeinde.
Was an demokratischer Abgrenzung, Meinungsbildung und Werben um die eigene Auffassung bislang normal war, muss angesichts dessen, was wir alle, unsere Gemeinde und unser ganzes Land augenblicklich durchmachen müssen, zurücktreten. Unsere Gedanken, unsere Wünsche und unsere Hoffnung für jeden Einzelnen eint uns.
Wir verzichten angesichts dieser nie dagewesenen Krisenlage auf parteipolitische Festtagswünsche sowie jedwede wahlpolitische Aktivität im Vorfeld des Osterfestes. Danken möchten wir allen, die rund um die Uhr ihren Dienst tun, damit Erkrankten geholfen werden kann und wir alle mit den notwendigen Dingen des täglichen Lebens versorgt werden !
CDU - SPD - Bündnis 90 / Die Grünen - FDP
25.03.2020 - Wirtschaft, Gesundheit:
Unterstützung der lokalen Wirtschaft erhält Strukturen
Das Herunterfahren des gesellschaftlichen, aber auch des wirtschaftlichen Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nicht nur für den Verbraucher eine Umstellung. Für viele Gewerbetreibende sind die Einschränkungen existenzbedrohend, schließlich sind Gastronomie, Freizeitbetriebe und große Teile des Handels auf noch unbestimmte Zeit von Amts wegen geschlossen.
Im Falle des Einzelhandels kommt eine Verschärfung hinzu, da es verstärkt zu einer Verlagerung von Einkäufen ins Internet kommt. Was bislang schon eine zunehmende Herausforderung für den lokalen Handel war, wird nun zu einer "amtlich verordneten" Wettbewerbsverzerrung. Profiteure sind auswärtige Händler, allen voran ein US-amerikanischer Großkonzern.
Um den Schaden wenigstens zu begrenzen, bieten Gastronomen verstärkt einen Abhol- oder sogar Lieferservice an, auch wenn dieser kein Ersatz für das normale Geschäft sein kann. Auch Einzelhändler, die ihre Geschäfte geschlossen halten müssen, reagieren mit Serviceleistungen im Hintergrund. So können Artikel telefonisch, per Mail oder über die Webseiten der Firmen geordert werden. Diese werden dann ausgeliefert. Beratungs- sowie Dienstleistungen wie Reparaturen wurden teilweise beibehalten.
Wer den örtlichen Handel erhalten und damit auch zukünftig ein möglichst großes Warenangebot vor Ort gewährleisten möchte, der sollte diese Angebote nutzen. Oder seine geplanten Anschaffungen um einige Wochen aufschieben und dann bei örtlichen Händlern tätigen, sobald die Ladenlokale wieder öffnen dürfen. Vielleicht läßt sich auch der ein oder andere Restaurantbesuch nachholen, indem man die Frequenz erhöht, wenn es wieder möglich ist.
Handwerk und Dienstleistungs-Betriebe ohne engen Kundenkontakt dürfen ihrer Tätigkeit uneingeschränkt nachgehen und stehen in der Regel in gewohntem Umfang zur Verfügung. (cs)
24.03.2020 - Kirchliches, Gesundheit, Soziales:
Corona-Hilfe für besonders gefährdete Ältere / Vorerkrankte
Eine Information des Katholischen Pfarrverbands Much : Wir lesen täglich, wie schnell Corona sich ausbreitet und sogar von Menschen übertragen wird, die nicht einmal spüren, dass sie krank sind. Wir alle sind zu einem Kontaktverbot aufgerufen, da Nähe zu anderen Menschen gerade für ältere und vorerkrankte Menschen sehr gefährlich werden kann.
Wenn Sie daher unter häusliche Quarantäne gestellt sind oder zu einer Risikogruppe gehören und deshalb Kontakte soweit wie möglich vermeiden wollen, können wir Ihnen helfen. Der Katholische Pfarrverband Much bietet Ihnen an :
- Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
- Anrufe und Gespräche für einsame Menschen
Bitte melden Sie sich unter der Telefon-Nummer 02245 / 9159880. Scheuen Sie sich nicht ! Es kann lebenswichtig für Sie selbst oder auch für Andere sein !
Wenn Sie helfen möchten, melden Sie sich bitte ebenso !
Alle aktuellen Maßnahmen unserer katholischen Pfarrgemeinde finden Sie auf unserer Homepage www.kath-kirchen-much.de . Für Interessierte gibt es dort zum Beispiel einen Hinweis zum "Livestream" unseres Sonntags-Gottesdienstes aus Much (natürlich ohne anwesende Gläubige).
24.03.2020 - Kreisverwaltung, Gesundheit:
Bestätigte 'COVID-19'-Fälle nach Wochenende kaum erhöht
Nach dem Wochenende, an dem keine Tests durchgeführt wurden, hat sich die Zahl der im Rhein-Sieg-Kreis bestätigt mit dem Corona-Virus "SARS-CoV-2" infizierten Menschen erwartungsgemäß nur geringfügig erhöht. Der heutige Stand beträgt 356 (Vortag 346), erstmals sind zwei Personen an den Folgen verstorben, darunter ein Mucher, der sich aber nicht in der Region aufgehalten hatte. Als geheilt gelten inzwischen vier Personen. Die Zahl der Erkrankten in Much hat sich um eine auf 11 reduziert. In "häuslicher Absonderung" befinden sich derzeit 1.790 Kontaktpersonen (Vortag 1.643). Das Labor habe seine Testkapazitäten nun aufgestockt, so die Kreisverwaltung. (cs)
24.03.2020 - Landesregierung, Gesundheit, Recht:
Straf-/ Bußgeldkatalog zur Umsetzung des Kontaktverbots
Eine Information der Landesregierung NRW : Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Damit sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.
Ministerpräsident Armin Laschet : "Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren. Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen. Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus."
Der Katalog enthält eine Übersicht, welche Verstöße als Straftaten und welche als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind. Strafbar machen sich demnach beispielsweise Rückkehrer aus Risikogebieten, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen Betretungsverbote, etwa in Altenheimen, verstoßen. Als Straftat gelten ebenso Ansammlungen in der Öffentlichkeit, bei denen mehr als zehn Personen zusammenkommen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchzuführen, macht sich ebenfalls strafbar. Ebenso aufgeführt sind Ordnungswidrigkeiten und die dazugehörigen Bußgelder.
Innenminister Herbert Reul : "Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen. Es geht hier schließlich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen."
Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit. Dafür werden 250 Euro Bußgeld verhängt. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen in der Öffentlichkeit muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen (sofern durch keine Ausnahme gedeckt). Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.
Bußgelder und Strafen :
öffentliche Ansammlung von mehr als 2 Personen : 200 Euro
(Bußgeld pro Beteilgter - sofern durch keine Ausnahme gedeckt)
öffentliche Ansammlung von mehr als 10 Personen :
Straftat - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
Grillen / Picknicken : 250 Euro (pro Beteiligter)
Gefährdung von Risikogruppen :
unerlaubte Besuche in Krankenhäusern / Pflegeheimen :
200 Euro pro Besucher
Handel und Gastronomie :
Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen : 5.000 Euro
Betrieb von Restaurants, Cafés, Kneipen : 4.000 Euro
Betrieb von Fitness- oder Sonnenstudios : 5.000 Euro
Betrieb von Friseursalons, Kosmetikstudios : 2.000 Euro
Nichteinhaltung der Hygienevorschriften : 1.000 Euro
24.03.2020 - Wirtschaft, Gesundheit:
'RSAG' stellt Abfuhr-Sonderleistungen bis auf weiteres ein

Eine Information der 'Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts-Gesellschaft' : Ab sofort werden keine Sperrmüllanmeldungen etc. mehr angenommen - die Konzentration auf das Leeren der Tonnen steht an vorderster Stelle.
Der Krisenstab der RSAG hat aktuell weitere Schritte im Zusammenhang mit der Corona-Krise getroffen. So werden in den nächsten Wochen vorübergehend einige Sonderleistungen wie die Sperrmüllabfuhr vorübergehend eingestellt. Die RSAG reagiert damit frühzeitig auf drohende Personalengpässe von Mitarbeitern durch häusliche Quarantäne und die sich stärker auswirkende Betreuung des familiären Nachwuchses. Insofern ist die RSAG schon heute gezwungen, ihre Kräfte auf die derzeit absolut notwendigen Leistungen zu konzentrieren.
Im Einzelnen wurden folgende Entscheidungen getroffen :
- Die Leerung der Restmüll-, Bio-, Altpapier- und der Wertstofftonne wird weiterhin in der gewohnten Form und zu den bekannten Terminen erfolgen.
- Die Sperrmüllabfuhr wird mit Beginn der Osterferien ab Montag, 6. April, für unbestimmte Zeit ausgesetzt. Es werden ab sofort keine Termine mehr telefonisch vergeben. Auch online sind keine Anmeldungen möglich.
- Bereits in der Vergangenheit vergebene Termine mit Abholdaten bis zum Freitag, 3. April, sind davon nicht betroffen. Hier erfolgt noch die Abfuhr.
- Das gleiche Prozedere gilt für die Anmeldung und Abholung von Elektrogroßgeräten. Auch hier werden keine Termine mehr vergeben und die Abholung der Geräte ab Montag, 6. April, ausgesetzt.
- Die Grüngut-Bündelsammlung, die bisher im 4-wöchentlichen Rhythmus stattfindet, wird ebenfalls mit dem Osterferienstart am 6. April vorerst eingestellt. Auch hier finden keine Terminvergaben mehr statt.
- Gebuchte Behälter-Reinigungen werden ab dem 6. April ebenfalls eingestellt
- Kunden der RSAG, die in den letzten Wochen schon Termine für einzelne Sonderleistungen über den 6. April hinaus erhalten haben, werden gebeten, ihre Abfälle nicht an die Straße zu stellen.
Ferner hatte die RSAG schon in der letzten Woche die Schließung ihrer Entsorgungsanlagen für private Anlieferungen beschlossen. An den nächsten Samstagen bleiben die Entsorgungsanlagen auch weiterhin für alle privaten und gewerblichen Anlieferungen geschlossen.
"Die Abfallentsorgung im Kreis wird aufrechterhalten. Die jetzt getroffenen Entscheidungen dienen aber dazu, sich mit dem zur Verfügung stehenden Personal schwerpunktmäßig auf die Dienstleistungen zu konzentrieren, die bei der täglichen Müllabfuhr Priorität besitzen. Da die Dauer der Krise nicht abzuschätzen ist, müssen wir verantwortungsvolle Entscheidungen mit Blick nach vorne treffen. Auch die Hygiene spielt eine wichtige Rolle. Deshalb steht die Konzentration auf das Leeren der verschiedenen Mülltonnen an vorderster Stelle."
Die RSAG bittet vor dem Hintergrund der nicht abzuschätzenden weiteren Entwicklung um das Corona-Virus für die getroffenen Entscheidungen um Verständnis ! Über den Liveticker www.rsag.de/corona können alle wichtigen Informationen und Entscheidungen nachgelesen werden.
23.03.2020 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
12 'COVID-19'-Fälle in der Gemeinde, Dunkelziffer unklar
Die Kreisverwaltung hat heute nachmittag die aktuellen Zahlen der bestätigten Fälle von Infizierungen mit dem Corona-Virus "SARS-CoV-2" veröffentlicht. Demnach gibt es nun 336 Erkrante im Kreisgebiet, wobei es sich zum allergrößten Teil um leichte Fälle handelt. In stationärer Behandlung sind davon im Bundesvergleich ungewöhnlich wenige Menschen, nämlich nur zwei. Vier Personen, die die "COVID-19" bezeichnete Infizierung aufwiesen, seien mittlerweile geheilt. 1.643 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. In Much gibt es nun 12 bestätigte Krankheitsfälle.
Alle Zahlen sind aber mit Vorsicht zu genießen, denn sie spiegeln immer einen älteren Stand wider. So dürfte es auch zahlreiche Infizierte ohne oder mit nur leichten Symptomen geben, die sich nicht testen lassen oder denen ein Test aus Kapazitätsgründen verwehrt wird. Zudem muß man die Inkubationszeit von soweit bekannt zwei bis 12 Tagen berücksichtigen. Weiterhin verzögert die Dauer bis zum Vorliegen der Testergebnisse die Kenntnis über bestätigte Fälle. Hinzu kommt, daß künftig eher weniger getestet werden soll, um die Labore nicht zu überlasten, auch wenn nun - neben Siegburg - zwei weitere "Abstrichzentren" in Hennef und Rheinbach eingerichtet wurden. (cs)
22.03.2020 - Landesregierung, Gesundheit, Recht:
Kurzfassung des Maßnahmenpakets von Bund und Ländern
Leitlinien des Bundes und der Länder im Kampf gegen das Corona-Virus :
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern, besser noch von 2 Metern einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil man in diesem Bereich eine körperliche Nähe hat, die ja unabdingbar für die Berufsausübung ist, und sie deshalb nicht zu den Leitlinien, die wir uns gegeben haben, passen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
22.03.2020 - Landesregierung, Gesundheit, Recht:
Weitreichendes Kontaktverbot zur Pandemie-Eindämmung
Eine Information der Landesregierung NRW : Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März) in Kraft tritt.
Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungs-relevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Ministerpräsident Armin Laschet : "Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder das öffentliche Leben in der Corona-Krise massiv heruntergefahren. Das war richtig, diesen Weg gehen wir weiter - und verstärken die Maßnahmen in diesem Bereich. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir nicht.
Wir setzen deshalb jetzt ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft. Ab Montag null Uhr sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Mit der neuen Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent und hart. Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf dieses gemeinsame und geschlossene Vorgehen einigen konnten."
Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick :
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (zum Beispiel auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).
Handwerk, Dienstleistungsgewerbe
Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen.
Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt.
Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.
Handel
Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.
Gastronomie
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt.
Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspende-Termine) zu dienen bestimmt sind.
Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.
Bibliotheken
Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.
Die Rechtsverordnung tritt am Montag, 23. März 2020, um 0.00 Uhr in Kraft.
21.03.2020 - Polizeimeldungen, Gesundheit:
Die Polizei warnt vor neuen Maschen von Trickbetrügern
Eine Information der Polizei Oberbergischer Kreis : Die "Branche" der Betrüger und Diebe hat sich schnell auf die Corona-Thematik eingestellt und nutzt die Maßnahmen der Gesundheitsbehörden auf ihre Weise. Der Erfahrung nach werden Ganoven in Zukunft auch hierzulande auf die neuen Täuschungsversuche zurückgreifen.
Der neueste Trick ist ein angeblicher Besuch vom Gesundheitsamt. Unter dem Vorwand, einen Corona-Test durchführen zu müssen, sollen in den vergangenen Tagen Unbekannte unter dieser Legende um Einlass in die Wohnung gebeten haben. Wie das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises mitgeteilt hat, führt das Gesundheitsamt im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie keine Hausbesuche durch. Lassen Sie sich daher nicht täuschen und gewähren Sie Unbekannten keinen Zugang zu ihren eigenen vier Wänden. Im Zweifelsfall verständigen Sie die Polizei unter der Notruf-Nummer 110.
Auch den altbekannten Enkeltrick haben Betrüger schon auf die Corona-Epidemie angepasst. Angebliche Verwandte benötigen plötzlich Geld für teure Medikamente oder geben vor, aufgrund einer Quarantäne sich kein Geld von der Bank besorgen zu können. Halten Sie sich an die Devise, niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte oder angebliche Boten zu übergeben !
Selbst vor den vielerorts ins Leben gerufenen Einkaufshilfen für ältere Menschen schrecken die Kriminellen offenbar nicht zurück. Auch hier soll es schon Fälle gegeben haben, dass Betrüger mit ihren Hilfsangeboten lediglich auf das Geld der Senioren aus waren.
Die gängigsten Methoden von Betrügern und Trickdieben finden Sie im Internet auf den Seiten der Polizeiprävention : www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps
21.03.2020 - Gesundheit:
Kinderbetreuung von Personen in kritischer Infrastruktur
Eine Information des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW : Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen) und Betreuung am Wochenende :
Ab Montag, dem 23. März, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungs-Angeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll - entsprechend der Empfehlungen des 'Robert-Koch-Institut' - organisiert werden kann.
Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungs-Angebot haben ! Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt.
Wenn das Kinderbetreuungs-Angebot, mit dem Eltern einen Betreuungsvertrag haben, eine Betreuung verweigert beziehungsweise ablehnt, wenden sich Eltern auch an das Jugendamt.
Betreuung am Wochenende : Eine Wochenendbetreuung wird ab dem 23. März sichergestellt. Am Wochenende 21./22. März wirdeine Wochenendbetreuung dort angeboten, wo die Jugendämter und Träger hierfür bereits Vorsorge getroffen haben.
20.03.2020 - Gemeindeverwaltung, Gesundheit:
Gemeindeverwaltung richtet in Kürze ein Bürgertelefon ein
Eine Information der Gemeindeverwaltung : Da persönliche Kontakte im Moment nicht möglich sind, richtet die Gemeinde Much unter der Rufnummer 02245/ 6857 ab Dienstag, den 24. März, ein Bürgertelefon ein. Dort erhalten Anruferinnen und Anrufer Auskunft zu Fragen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben.
Das Bürgertelefon ist von montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 15 Uhr besetzt. Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich per E-mail an die Gemeinde zu wenden : info(at)much.de