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Unmittelbar südlich der Ortslagen Strießhardt und Müllerhof am Rand des Homburger Bröltals besteht seit rund 15 Jahren eine genehmigte Deponie für unbelastete Bodenmassen. Dort wurde seither Erdreich aus zahlreichen Kanalbau-Maßnahmen im Gemeindegebiet aufgeschüttet. Schon 2004 wurde seitens der Kreisverwaltung genehmigt, die Auffüllmenge von ursprünglich 22.000 auf 34.000 Kubikmeter zu vergrößern. Zwischenzeitlich waren jedoch die zunächst festgelegte zeitliche Befristung als auch nachfolgende Ausnahmegestattungen zur Bodenverfüllung abgelaufen.
Das Tiefbauunternehmen 'Dr. Fink-Stauf', das die Bodendeponie vor Jahren übernommen hatte, beantragte nun, weitere 36.000 Kubikmeter unbelastetes Erdreich aufschütten zu dürfen, da erst damit das seinerzeit geplante und genehmigte Bodenniveau erreicht werden könne. Auf diese Weise würde auch die Geländesenke mit der dadurch auftretenden Staunässe beseitigt, die durch eine frühere Aufschüttung östlich unterhalb des Areals entstanden sei. Das Gelände soll nach der Auffüllung mit einer Baumreihe eingefaßt und als Weideland genutzt werden.
Der Planungs-Ausschuß der Gemeinde vertagte die Entscheidung im Oktober 2011, um sich zuerst bei einem Ortstermin ein Bild der Situation zu verschaffen. Aufmerksamkeit erhielt das Verfahren, nachdem eine Schlammlawine am 19. Januar die Landesstraße 350 überrollt und einen Unfall verursacht hatte (wir berichteten). Der Hangrutsch ereignete sich exakt unterhalb der Deponie, jedoch mehrere hundert Meter entfernt.
Nach dem Ortstermin genehmigte der Ausschuß die Fortführung der Erddeponie mehrheitlich. Gründe waren, daß die Aufschüttung keinen Hügel in der Landschaft erzeugt, sondern die leichte Senke verfüllt, was einen Zusatzvorteil für die spätere Nutzbarkeit der Fläche bedeute. Ausschlaggebend war auch, daß nicht diese Bodendeponie für den Hangrutsch verantwortlich gemacht wird. Unterhalb des Areals, näher an der Landstraße, befindet sich allem Anschein nach eine viel ältere, ungenehmigte Aufschüttung, die hierfür in Betracht kommt.
Für die aktuelle Deponiefläche müssen eine entsprechende Drainage zur Ableitung von eindringendem Wasser angelegt sowie ein geologisches Gutachten erstellt werden. Auch die günstige Verkehrssituation, es besteht eine direkte Zufahrt von der L 350, und ökologische Aspekte wurden angeführt. Ohne Erddeponie in der Region wurden Bodenmassen früher bis nach Sankt Augustin verbracht. Die neue Genehmigung ist bis zum Ende des Jahres 2016 befristet, was einer durchschnittlichen jährlichen Anliefermenge von rund 7.000 Kubikmeter entspricht. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Antrag, weil nicht nur Erdreich aus Much, sondern auch aus Nachbar-Kommunen verfüllt werden soll. Seitens des Ausschusses wurden die Quellorte aber auf Much, Ruppichteroth sowie Neunkirchen-Seelscheid beschränkt. (cs)