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Eine Information der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg :
Viele Menschen werden die EM-Spiele zuhause vor dem Fernseher verfolgen oder fiebern mit anderen Fans in Gaststätten oder beim Public Viewing. Dabei fließen auch oft reichlich alkoholische Getränke durch durstige Kehlen. Das gemeinschaftliche Erlebnis heizt die Stimmung auf. Dann ist er da, der ersehnte Sieg der Lieblingsmannschaft. Im Überschwang der Freude entschließt man sich zum Autokorso mit Fahnen, Bannern und all den Fanartikeln, die man sich schon vorsorglich gekauft und bereitgelegt hat.
Nicht selten gefährden Fahrer und Mitfahrer sich selbst und Unbeteiligte dabei in unverantwortlicher Weise. Enthemmte und oft auch alkoholisierte Fans sitzen oder stehen während der Fahrt auf Autodächern, im Rahmen von offenen Fenstern, auf Ladeflächen und in geöffneten Schiebedächern. Teils werden Gläser und Flaschen aus den Fahrzeugen auf die Straße geworfen. Die Euphorie endet dann, wenn aufgrund solch leichtsinnigen Verhaltens Menschen zu Schaden kommen und verletzt oder gar getötet werden. Spätestens dann werden die Fahrerinnen oder Fahrer zur Verantwortung gezogen, denn auch für Autokorsos gelten die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts in vollem Umfang.
Damit es nicht zu bösen und auch teuren Überraschungen kommt, gibt die Polizei folgende Hinweise :
- Auch für den Autokorso gilt der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung : Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. Auch Behinderungen und Belästigungen sind zu vermeiden.
- Natürlich gilt auch die Gurtpflicht. Wissenschaftlich belegt drohen im Falle eines Unfalles beim Sitzen in der Autotüre, beim Herauslehnen aus dem Fenster oder Stehen im geöffneten Schiebedach bereits mit Tempo 40 km/h schwerste bis tödliche Verletzungen. Darüber hinaus ist ohne Gurtnutzung die Funktion der Airbags nicht gewährleistet.
- Im Cabrio dürfen die Insassen nicht auf dem Fahrzeugrand sitzen.
- Die Mitnahme von Personen auf Ladeflächen (z.B. Pickup) ist verboten.
- Ein besonderes Augenmerk der Polizei wird auch alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Fahrerinnen und Fahrern gelten.
- Durch das Anbringen von Fahnen, Schals oder anderen Fanartikeln am Fahrzeug darf die Rundumsicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden.
- Beachten werden sollte unbedingt auch den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden. In der Vergangenheit kam es nicht selten zu Auffahrunfällen.
- Kommt es beim Autokorso zu einem Schaden, lässt sich oft ein bestimmter Verursacher nicht feststellen, denn meist ist eine Vielzahl von Personen aktiv oder passiv beteiligt. Dies bedeutet, jeder trägt seinen Schaden selbst und unter Umständen tritt auch keine Versicherung ein.
- Darüber hinaus kann zum Beispiel bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten die grundsätzliche Geeignetheit des Fahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt sein und eine entsprechende Prüfung vom Straßenverkehrsamt eingeleitet werden. Das kann den Führerschein kosten.
Die Polizei Rhein-Sieg wird auch zur EM 2012 kein Spielverderber für fröhlich und friedlich Feiernde sein, jedoch werden die Beamten sofort und konsequent Einschreiten, wenn Personen oder Sachwerte gefährdet werden. Sie werden auch Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen und gravierende Verkehrsverstöße zur Anzeige bringen.
Fragen zum Thema beantwortet das Kommissariat für Verkehrsunfallprävention / Opferschutz unter der Telefonnummer 02241 / 5413970 oder -71.