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20.01.2020 - Gemeindeverwaltung, Soziales, Vereine, Veranstaltungen:

Vorschläge für den Tag des Ehrenamtes 2019 erbeten

Eine Information der Gemeindeverwaltung :  Am 15.11.2001 hat der Rat der Gemeinde Much die "Ehrungsrichtlinien zum Tag des Ehrenamtes der Gemeinde Much" beschlossen. Damit wurde der 5. Dezember eines Jahres in der Gemeinde Much zum Tag des Ehrenamtes bestimmt. Es sollen regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen der Gemeinde ausgezeichnet und für ihr bürgerschaftliches Engagement in der Gemeinde Much in besonderer Weise gewürdigt werden.

Seit dem Jahr 2001 wurden auf diese Weise bereits Bürgerinnen und Bürger, die sich durch vielfältige und langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten um das Wohl unserer Gemeinde verdient gemacht hatten, geehrt. Auch für das Jahr 2019 möchte die Gemeinde Much wieder solche Ehrungen, die nicht im Zusammenhang mit der Beantragung der Ehrenamtskarte NRW stehen, durchführen.

Die Ehrungen sollen im Rahmen des Frühjahresempfanges im April 2020 durchgeführt werden. Vorschläge zur Auszeichnung ehrenamtlich Tätiger können bis zum 28. Februar eingereicht werden. Jedermann hat die Möglichkeit, eine(n) ehrenamtlich Tätige(n), eine Initiative oder eine Gruppe aus einem der folgenden Bereiche zur Auszeichnung vorzuschlagen. Vorschläge können gemacht werden aus den Bereichen :  Soziales, Kinder und Jugend, Familien und Senioren, Bildung und Erziehung, Kultur und Geselligkeit, Kirchen, Rettung und Hilfe, Umwelt, Sport.

Kommunalpolitisch und gewerkschaftlich tätige Personen sowie der Bereich der Freiwilligen Feuerwehr werden für diese Tätigkeit von Ehrungen ausgenommen, da es hier eigene Formen der Würdigung gibt. Kriterien für die Vornahme von Ehrungen sind :

  • Die Person / Gruppe muss ihre Tätigkeit in der Gemeinde Much ausüben.
  • In erster Linie sollten Personen oder Gruppen ausgezeichnet werden, die ehrenamtliches Engagement bisher ohne nennenswerte Anerkennung leisten oder geleistet haben.
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in der Freizeit und ohne Entgelt erfolgen / erfolgt sein.
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit muss über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel 10 Jahre, ausgeübt worden sein.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Verein, zum Beispiel Vorstandstätigkeiten, sollten mindestens 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Der Vorschlag ist mit einer schriftlichen Begründung bei der Anlaufstelle für das Ehrenamt einzureichen. Als Ansprechpartnerin stehe ich Ihnen unter der Rufnummer 02245 / 6824 oder per Mail unter  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailgaby.hofsuemmer(at)much.de  zur Verfügung. Die gesamten Richtlinien können auf der Homepage unter Aktuelles eingesehen werden.
im Auftrag Gaby Hofsümmer


 

 

 


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